Erklärung zur Barrierefreiheit
Als „Kleinstunternehmen“ sind wir von den dienstleistungsbezogenen
Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht
betroffen.
Gleichwohl bemühen wir uns im Einzelfall, den Zugang zu unseren
Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.